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Gewaltschutz vor Umgangsrecht

Hinweis: Aktuell läuft auf Change.org eine Petition der Soziologin und Autorin Christina Mundlos zur Umsetzung des Gewaltschutzes im Familiengericht  (siehe Ende des Beitrages)

Häusliche Gewalt hat massive schädigende Auswirkungen auf Kinder und ihre Mütter.
In familiengerichtlichen Verfahren sollte eigentlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. „Sollte“ – dem ist jedoch regelmäßig nicht so:
Das Recht des Vaters wird täglich in deutschen Familiengerichten über das Kindeswohl gestellt.

So werden Kinder gegen ihren Willen zum Umgang gezwungen. Kinder, die häusliche Gewalt erlebt oder miterlebt haben und häufig schwer traumatisiert sind, werden zum Umgang mit dem Täter gezwungen – etwas, was mit erwachsen Menschen niemals gemacht werden würde.

Nicht selten werden Kinder, wenn Mütter versuchen sie vor dem Täter zu schützen, per Gewalt zum Täter umplatziert – oder in Einrichtungen.
Dafür nutzen Familiengerichte den vom Bundesverfassungsgericht mittlerweile verbotenen aus der pädokriminellen Szene stammenden Begriff „Parental Alienation Syndrome“, kurz „PAS“ (auf deutsch „Eltern-Kind-Entfremdung“) sowie seine Synonyme.

Hinweise zu „PAS“:
Die Verwendung des Begriffes „PAS“ („Parental Alienation Syndrome“ >deutsch: „Eltern-Kind-Entfremdung“) und seine Synonyme („Bindungsintoleranz“, „Mutter-Kind-Symbiose“ etc.) wurde 2023 durch das Bundesverfassungsgericht verboten.
Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich dabei auf den Fachaufsatz der ZKJ (Fachzeitung für RichterInnen, Verfahrensbeistände, Anwältinnen, Sachverständige etc.).
Auch der Bundesverband der Verfahrensbeistände (BVEB e.V.) hat online ebenfalls darauf verwiesen, dass „PAS“ nicht mehr verwendet werden darf.
Das Bundesjustizministerium hat auf eine parlamentarische Anfrage im Bundestag bestätigt, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass sich die Familiengerichte an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes orientieren.
Vorweg ging dem Urteil die Veröffentlichung des Fachbuches „Mütter klagen an: Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht“ der Soziologin und Autorin Christina Mundlos und die damit einhergehende Medienberichterstattung sowie eine Recherche von Correctiv.

Die Mütter dürfen in vielen Fällen ihre Kinder dann gar nicht mehr sehen oder nur noch punktuell für kurze Treffen -und unter Beobachtung.

Für Mütter und die Kinder folgt ein traumatisches Erlebnis nach dem nächsten, alles unter dem staatlichen Deckmantel des „Kindeswohls“.

Es ist ungeheuerlich, unvorstellbar und grausam, welche Formen der Gewalt Kindern und Müttern täglich in Familiengerichten angetan werden, damit das System für die Täter arbeiten kann.

Ganz perfide ist zudem, dass Familiengerichte zur Umsetzung und Durchführung des erzwungenen Umgangs zwischen dem Kind und dem Täter niemand anderes als die eigene Mutter nötigen.
Sie sollen auch bei häuslicher Gewalt den Kontakt zwischen ihrem Kind und dem Täter herstellen, diesen unterstützen und vor dem Kind als etwas ganz Tolles und Wunderbares verkaufen, während beide – Kind und Mutter – wissen, dass das eine Lüge ist.
Der Staat verursacht damit einen massiven Vertrauensbruch zwischen Kind und Mutter, um dem Wunsch des Täters nach Kontakt zu seinen Opfern nachzukommen.
Weigert sich eine Mutter, dann wird ihr mit dem Entzug des Sorgerechtes und der Umplatzierung des Kindes zum Täter gedroht.
Der Staat macht sich damit zum Handlanger des Täters, verliert dabei völlig das Kindeswohl aus dem Blick, schädigt das Kind und treibt einen Keil zwischen ihm und seiner engsten Bindungsperson, seiner Mutter.
Mit massiven häufig lebenslangen Folgen.

Fakt ist:  Die Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder, die verpflichtend für Deutschland ist, wird dabei völlig ignoriert.

Es muss sich etwas ändern!

Für unsere Kinder. Für die vielen Mütter dieser Kinder. Und für eine gewaltfreie, gleichberechtigte Gesellschaft!

21.06.2025: Eine erfreuliche Nachricht: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte Ende Juni 2025, dass Frauen und Kinder vor Gewalt geschützt werden müssen und dass auch das Miterleben von Gewalt Auswirkungen auf das Sorge- und Umgangsrecht haben soll. Zudem solle psychische Gewalt zukünfitg berücksichtigt werden.


Wichtige Info und bitte um Unterstützung (18.06.2025):

Petition von Christina Mundlos: 
Gewaltschutz im Familiengericht JETZT

(auf das Bild klicken oder den Link unten nutzen)

Christina Mundlos bei ZDF (Volle Kanne):

Lesetipp zum Thema:

Christina Mundlos: Mutter klagen an. Institut Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht

Instagram: @umgang_sorgerecht_coaching

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